Die Jury und der Veranstalter behalten sich vor Prämien nicht zu vergeben. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Prämien werden direkt an die Preisträger ausgezahlt und können frei für die Weiterentwicklung des prämierten Konzepts eingesetzt werden. Ein Zusammenhang mit der Entwicklung der Geschäftsidee ist bei einzelnen Ausgaben in formloser Weise nachzuweisen. Sie können verwendet werden für:
- Personalkosten (für studentische Hilfskräfte oder Werkverträge z.B. für die Erstellung eines Businessplans),
- Reisekosten (unter Beachtung des Landesreisekostengesetztes),
- ortsübliche Mietkosten für Räume, Büros,
- Leasingkosten (bis zum Jahresende) bei Gerätschaften usw.,
- Verbrauchsmaterialien (Büro-/Laborbedarf),
- geringwertige Wirtschaftsgüter (ca. 400 € netto),
- Literatur.
Nicht förderfähig sind Möbel sowie Wirtschaftsgüter, deren Wert 400 € übersteigt.